
Erdgeschoss als barrierefreie Wohnung | Leipzig | Umbau
Das Gebäude wurde 1923 errichtet. Es ist selbst kein Einzeldenkmal liegt jedoch im Bereich der Erhaltungssatzung „Äußere Südvorstadt“. Durch die Umnutzung wurden neben Grundrissänderungen auch Eingriffe in der Fassade notwendig. Innerhalb der Bestandssituation konnten die wesentlichen Anforderugen der DIN 18040-2 umgesetzt werden was für die Finanzierung des Projektes auch mit öffentlichen Fördergeldern eine notwendige Voraussetzung war. Der Erdgeschossfußboden des ehemaligen Büros verfügte vor den Umbaumaßnahmen über verschiedene Höhenniveaus, die wegen der erforderlichen Niveaugleichheit einer barrierefreien Wohnnutzung mit unterschiedlichen Unterkonstruktionen nivelliert wurden. Das Treppenhaus erhielt eine Rampe zur rollstuhlgerechten Erschließung der Wohnung. Ebenfalls wurde eine barrierefreie Gartengestaltung realisiert.
Erdgeschoss als barrierefreie Wohnung | Leipzig | Umbau
Das Gebäude wurde 1923 errichtet. Es ist selbst kein Einzeldenkmal liegt jedoch im Bereich der Erhaltungssatzung „Äußere Südvorstadt“. Durch die Umnutzung wurden neben Grundrissänderungen auch Eingriffe in der Fassade notwendig. Innerhalb der Bestandssituation konnten die wesentlichen Anforderugen der DIN 18040-2 umgesetzt werden was für die Finanzierung des Projektes auch mit öffentlichen Fördergeldern eine notwendige Voraussetzung war. Der Erdgeschossfußboden des ehemaligen Büros verfügte vor den Umbaumaßnahmen über verschiedene Höhenniveaus, die wegen der erforderlichen Niveaugleichheit einer barrierefreien Wohnnutzung mit unterschiedlichen Unterkonstruktionen nivelliert wurden. Das Treppenhaus erhielt eine Rampe zur rollstuhlgerechten Erschließung der Wohnung. Ebenfalls wurde eine barrierefreie Gartengestaltung realisiert.